Art. 13 - Wer gegen die Artikel 9 und 10 verstösst, wird mit einer Geldbusse
von 250 EUR bis 1.000 EUR bestraft. Mit der gleichen Geldbusse wird bestraft,
wer über ein Bild verfügt, von dem vernünftigerweise angenommen werden kann,
dass es unter Verstoss gegen die Artikel 9 und 10 erhalten worden ist.

Wer gegen die Artikel 5, 6, 7 und 8 verstösst, wird mit einer Geldbusse von 25
EUR bis 100 EUR bestraft. Mit der gleichen Geldbusse wird bestraft, wer über
ein Bild verfügt, von dem vernünftigerweise angenommen werden kann, dass es
unter Verstoss gegen diese Artikel erhalten worden ist.