Art. 14 - Überwachungskameras, die vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes
installiert worden sind, müssen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten den
Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes genügen.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

 

Gegeben zu Brüssel, den 21. März 2007

 

ALBERT

Von Königs wegen:

Der Minister des Innern

P. DEWAEL

Mit dem Staatssiegel versehen:

Die Ministerin der Justiz

Frau L. ONKELINX